Testo completo
Verfassungsgerichtshof V27/07
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.12.2007
Spruch
I. §1 Abs3 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hinterbrühl zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms vom 12. Juni 1990, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 5. November 1990, Z R/1-R-193/16, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 9. November 1990 bis 23. November 1990, wird, soweit damit die Widmung "Grünland-Grüngürtel" für einen Teilbereich des Grundstücks 450/1 festgelegt wurde, nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Kostenersatz wird nicht zugesprochen.