Testo completo
Verfassungsgerichtshof B114/06
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.02.2008
Spruch
1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt I.1. des angefochtenen Bescheides wendet, abgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I.2. des angefochtenen Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird im Umfang der Spruchpunkte I.2. und II. aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 1.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.