Verfassungsgerichtshof B1840/07

B1840/07Corte costituzionale5 mar 2008

Regest

VfGH / Anlaßfall, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1840/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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