Verfassungsgerichtshof B2150/06

B2150/06Corte costituzionale6 mar 2008

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Unabhängiger Verwaltungssenat, Sicherheitspolizei, Gewerberecht, Gastgewerbe, Ersatzbescheid, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH)

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2150/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2008

Spruch

I. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit die Maßnahmenbeschwerde zurückgewiesen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.