Verfassungsgerichtshof B1108/07

B1108/07Corte costituzionale9 giu 2008

Regest

Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Behördenzuständigkeit, Versetzung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1108/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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