Verfassungsgerichtshof B586/07

B586/07Corte costituzionale9 giu 2008

Regest

Schulen, Schulbehörden (des Bundes), Parteistellung Dienstrecht, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, VfGH / Legitimation, VfGH / Prüfungsmaßstab, Ersatzbescheid, Intimationsbescheid, Bescheidbegründung, Ermessen

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B586/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.