Verfassungsgerichtshof B61/07

B61/07Corte costituzionale20 giu 2008

Regest

Unabhängiger Verwaltungssenat, Tribunal, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, Tribunal, fair trial, Verwaltungsstrafrecht, Kraftfahrrecht, Landesregierung Amt der

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B61/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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