Verfassungsgerichtshof B831/07

B831/07Corte costituzionale21 giu 2008

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B831/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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