Testo completo
Verfassungsgerichtshof B2038/07
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.09.2008
Spruch
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird - soweit die Aufhebung des bekämpften Bescheides beantragt wird - abgewiesen.
II. Soweit der Beschwerdeführer überdies die Abänderung des angefochtenen Bescheides begehrt, wird die Beschwerde zurückgewiesen.