Verfassungsgerichtshof B103/09

B103/09Corte costituzionale16 feb 2009

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B103/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.2009

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der Ö P Aktiengesellschaft, ..., vertreten durch die CMS R-R H Rechtsanwälte GmbH, ..., gegen den Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 9. Dezember 2008, Z ..., gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG F o l g e gegeben, weil dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für die Beschwerdeführerin ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.