Verfassungsgerichtshof U626/09

U626/09Corte costituzionale27 apr 2009

Regest

Asylgerichtshof, Asylrecht, Übergangsbestimmung, Behördenzuständigkeit, Behördenzusammensetzung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof U626/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.