Testo completo
Verfassungsgerichtshof U525/09 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.09.2009
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.