Testo completo
Verfassungsgerichtshof U165/12 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.09.2012
Spruch
I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Entscheidungen in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.400,-, insgesamt daher € 4.800,-, bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.