Verfassungsgerichtshof B563/11

B563/11Corte costituzionale4 ott 2012

Regest

Wasserrecht, Wasserbenutzung, Kompetenz Bund - Länder Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Determinierungsgebot, Behördenzuständigkeit

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B563/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2012

Spruch

I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird in den Spruchpunkten A. und B.

aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.