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W237 1240952-5•Bundesverwaltungsgericht W237 1240952-5
W237 1240952-5Tribunale amministrativo federale25 apr 2022
gekürzte Ausfertigung Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig
W237 1240952-5/14E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 08.04.2022 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Martin WERNER über die Beschwerde von XXXX (auch XXXX alias XXXX ), geb. XXXX , StA. Russische Föderation, vertreten durch XXXX , gegen die Spruchpunkte II. bis VI. des Bescheids des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.07.2019, Zl. 2424254402-161723841, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 02.02.2022 und 08.04.2022 zu Recht:
A)
I. Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte II. und III. des angefochtenen Bescheids wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 8 Abs. 1 und § 57 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.
II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt IV. wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und festgestellt, dass gemäß § 9 Abs. 2 und 3 BFA-VG eine den Beschwerdeführer betreffende Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist.
III. Dem Beschwerdeführer wird gemäß § 58 Abs. 2 iVm § 55 Abs. 2 und § 54 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.
IV. Die Spruchpunkte V. und VI. des angefochtenen Bescheides werden ersatzlos behoben.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Die gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.04.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da keine Verfahrenspartei einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb von zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift stellte.
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