Bundesverwaltungsgericht G309 2244518-1

G309 2244518-1Tribunale amministrativo federale13 ago 2021

Regest

gekürzte Ausfertigung mangelnde Asylrelevanz

Testo completo

Bundesverwaltungsgericht G309 2244518-1

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:BVWG:2021:G309.2244518.1.00

Spruch

G309 2244518-1/13E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 29.07.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Ing. Mag. Franz SANDRIESSER als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit: Afghanistan, vertreten durch das Büro für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), gegen den Schubhaftbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 09.07.2021, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 29.07.2021

I. zu Recht erkannt:

A)

I.Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

II.Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) Aufwendungen in Höhe von 887,20 Euro (Vorlageaufwand, Schriftsatzaufwand und Verhandlungsaufwand) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

B)Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

II. beschlossen:

C) Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Hinblick auf die Einbringungsgebühr wird stattgegeben.

D) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Begründung

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 29.07.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da

Xein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Xauf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die belangte Behörde am 29.07.2021 ausdrücklich verzichtet wurde. (siehe die entsprechende niederschriftliche Erklärung in OZ [12])

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.