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Art. 806a

220COFederal Act1 gen 1912Fonte originale
  1. Nelle deliberazioni riguardanti il discarico ai gerenti, le persone che hanno in qualsiasi modo partecipato alla gestione non hanno diritto di voto.
  2. Nelle deliberazioni riguardanti l’acquisto di quote sociali proprie da parte della società, il socio che cede le quote non ha diritto di voto.
  3. Nelle deliberazioni riguardanti l’approvazione di attività dei soci che violano l’obbligo di fedeltà o il divieto di concorrenza, l’interessato non ha diritto di voto.

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N1.Stimmberechtigung trotz Ausschluss

Bei Ausschlussbeschlüssen bleibt der betroffene Gesellschafter stimmberechtigt. Infolgedessen kann ein Gesellschafter mit erheblicher Beteiligung den Ausschluss durch eine Sperrminorität verhindern, da die Verwirklichung des Ausschlusses ein qualifiziertes Mehr voraussetzt.

Dieser Lösung könnte das Argument entgegenstehen, dass auch der Ausschluss eines Gesellschafters (Art. 823 OR) mit erheblicher BGE 147 III 505 S. 514 Beteiligung (mehr als 35 %) nicht mehr möglich ist, wenn das Kapital nicht im entsprechenden Umfang herabgesetzt werden kann (und die Stammanteile des auszuschliessenden Gesellschafters nicht veräusserbar beziehungsweise die übrigen Gesellschafter nicht in der Lage sind, die Stammanteile zu übernehmen). In der Tat gilt das Gesagte (Grenze von 35 %) wegen des gesellschafts- und vermögensrechtlichen Gleichlaufs von Austritt und Ausschluss auch für den Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund. Das bleibt indes folgenlos, denn ein Gesellschafter mit einer Beteiligung in dieser Grössenordnung kann faktisch bereits deshalb nicht ausgeschlossen werden, weil die Ausschlussklage ein qualifiziertes Mehr von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen (sowie die absolute Mehrheit des gesamten stimmberechtigten Stammkapitals) erfordert (Art. 808b Abs. 1 Ziff. 8 OR), wobei der auszuschliessende Gesellschafter stimmberechtigt ist (Art. 806a OR e contrario). Der Ausschluss eines Gesellschafters mit erheblicher Beteiligung scheitert daher regelmässig schon an dessen Sperrminorität.