Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens Vom 26. März 1959

VolkswZustG HEVolkswZustG HELaw26 mars 1959

Artikel 1

Die auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens für den Minister des Innern begründeten Zuständigkeiten gehen auf den Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen über, soweit nicht die folgenden Bestimmungen Sonderregelungen enthalten.

(Art. 2 bis 9)

Artikel 10

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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