projets
672.621•Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Waadt über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
672.621Konkordat14 juil. 1982
672.621
(vom 26. Mai / 14. Juli 1982)
Die Regierungen der Kantone Zürich und Waadt vereinbaren, Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien, die gemacht werden zugunsten
Die vorliegende Vereinbarung ist anwendbar
Für die Auslegung dieser Gegenrechtsvereinbarung ist der deutsche und der französische Wortlaut gleichermassen verbindlich.
Diese Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem ihr die Regierungen beider Kantone zugestimmt haben. Sie ist anwendbar auf die nach diesem Zeitpunkt eröffneten Erbgänge und vollzogenen Schenkungen.
Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung treten die Gegenrechtserklärungen des Staatsrates des Kantons Waadt vom 24. April 1926 und des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 29. September 1927 außer Kraft.
Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Jahr von der vorliegenden Vereinbarung zurückzutreten.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.