Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen über Steuerbefreiung für Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke

811.717Agreement13 déc. 1965

Vom 13.12.1965 (Stand 13.12.1965)

Art. Ziff. 1 {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--811.717--Ziff. 1}

  1. Die beiden Regierungen erklären, Zuwendungen an den Staat und seine Anstalten, an die Gemeinden und deren Anstalten sowie an Institutionen mit öffentlichen, gemeinnützigen, wohltätigen oder religiösen Zwecken von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien, auch wenn sie an Institutionen dieser Art im anderen Kanton fallen.

Art. Ziff. 2 {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--811.717--Ziff. 2}

  1. Die Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem sie von den Regierungen beider Kantone beschlossen worden ist.
  2. Auf diesen Zeitpunkt wird die Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen an gemeinnützige oder wohltätige Zwecke vom 9./16. September 1930 aufgehoben.

Art. Ziff. 3 {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-sg--811.717--Ziff. 3}

  1. Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von dieser Vereinbarung zurückzutreten.

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