Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen

553.156Law1 janv. 1988

Vom 20.10.1987 (Stand 01.01.1988)

Art. 1

  1. Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten gastwirtschaftlichen Fähigkeitsausweise Kat. A werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Gastwirtschaftsgesetz) unterzieht.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.

Art. 3

  1. Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. Januar 1988 angewendet.

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