Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Tessin über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

553.155Law1 avr. 1981

Vom 10.03.1981 (Stand 01.04.1981)

Art. 1

  1. Die vom Kanton Tessin ausgestellten Fähigkeitsausweise Typ I für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, wenn sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.

Art. 3

  1. Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. April 1981 angewendet.

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