Beschluss über die Zuständigkeit zur Erteilung von Reklamebewilligungen

739aDecree1 janv. 2008

Vom 28.11.2000 (Stand 01.01.2008)

Art. 1

  1. Sämtlichen Gemeinden wird die Kompetenz zur Erteilung von Reklamebewilligungen übertragen.

Art. 2

  1. Der Beschluss über die Zuständigkeit zur Erteilung von Reklamebewilligungen vom 3. Juni 1997 wird aufgehoben.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.

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