Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Vogelschutzreservates in der Gemeinde Muttenz

523.14Decree1 mars 1960

Vom 01.03.1960 (Stand 01.03.1960)

Art. 1

  1. Dem Gesuch des Gemeinderates von Muttenz vom 22. Februar 1960 wird entsprochen und das auf dem von der Gemeinde beigebrachten Plan 1 : 200 eingezeichnete Gebiet «In den Weiden» an der Birs in Muttenz (auf Plan grün umrandet), umfassend rund vier Hektaren 38 Aren, als Vogelschutzreservat erklärt.
  2. In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
  3. Das Reservat ist als solches mit Anschriften (zum Beispiel Reservat Jagdverbot) an gut sichtbaren Stellen zu kennzeichnen.
  4. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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