Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für das Alter

801.301Decree30 août 2005

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Vom 12.09.2000 (Stand 30.08.2005)

Art. 1 Name und Trägerschaft

  1. Der Fonds für das Alter (nachfolgend Fonds genannt) ist ein zweckgebundenes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Beschlusses zu verwalten und zu verwenden ist.

Art. 2 Zweck

  1. Der Fonds bezweckt:
    1. die Förderung «Betreutes Wohnen im Alter»;
    2. die Unterstützung von Massnahmen der Tagespflege inkl. Infrastrukturen;
    3. Beiträge an die Freizeitgestaltung und Animation im Altersbereich;
    4. Beiträge in Härtefällen bei der Inanspruchnahme der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege;
    5. Beiträge in Härtefällen bei der Inanspruchnahme von Haushaltshilfen;
    6. Beiträge an Projekte der Gesundheitsförderung.

Art. 3 Fondsvermögen

  1. In den Fonds für das Alter sind die Mittel des Freibettenfonds, des Fonds für Armenunterstützung, des Fonds Bürgerheim, des Fonds Pflegeheim, Testate und Schenkungen sowie deren Zinserträge integriert worden.
  2. Der Fonds wird geäufnet durch:
    1. den Vermögensertrag;
    2. zweckbestimmte Zuwendungen.

Art. 4 Organe

  1. Organe des Fonds sind:
    1. die Standeskommission;
    2. das Gesundheits- und Sozialdepartement (nachfolgend Departement genannt);
    3. die Landesbuchhaltung.

Art. 5 Zuständigkeiten

  1. Die Standeskommission übt die Oberaufsicht über den Fonds aus.
  2. Sie beschliesst:
    1. über die Unterstützung von Projekten;
    2. über Beiträge in Härtefällen.
  3. Das Departement behandelt die eingehenden Gesuche, erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen und stellt Antrag über den Einsatz von Fondsmitteln.
  4. Die Landesbuchhaltung verwaltet das Fondsvermögen, legt die Mittel zinsbringend an und veranlasst die Auszahlungen.

Art. 6 Ausnahmen

  1. Der Departementsvorsteher kann jährlich über einen Gesamtbetrag von Fr. 10'000.-- in eigener Kompetenz zu Gunsten von Projekten beschliessen.

Art. 7 Inkrafttreten

  1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.