projets
23/16•Thüringer Verfassungsgerichtshof, 2018-09-12, 23/16
23/16Cour constitutionnelle12 sept. 2018
Bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Fortführung eines Organstreitverfahrens ist dieses im Falle einer Antragsrücknahme einzustellen (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. September 2017 - VerfGH 1/17).
Entscheidungsdatum: 2018-09-12
Aktenzeichen: 23/16
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: §§ 38ff VGHG TH, § 38 VGHG TH
Rechtskraft: ja
Bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Fortführung eines Organstreitverfahrens ist dieses im Falle einer Antragsrücknahme einzustellen (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. September 2017 - VerfGH 1/17).
Einstellung des Organstreitverfahrens nach Rücknahme des Antrags. An der Durchführung des Verfahrens besteht kein öffentliches Interesse. (Rn.1)
Das Verfahren wird eingestellt.
1 Die Antragstellerin hat ihren Antrag mit Schriftsatz vom 15. August 2018 zurückgenommen. Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht nicht.
Permalink
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.