Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 3. Senat, 2020-10-23, L 3 AS 15/18

L 3 AS 15/18Tribunal des assurances sociales / 3e division23 oct. 2020

Regest

1. Kurzfristige Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften, die innerhalb eines Bewilligungsabschnitts getätigt werden, sind grundsicherungsrechtlich als Einkommen zu bewerten. (Rn.28) 2. Einnahmen aus Produkttests, bei denen der Teilnehmer den zuvor aufgewandten Kaufpreis erstattet bekommt, sind keine Einnahmen in Geld. Sie können aber Einnahmen in Geldeswert sein, weil das gekaufte Produkt effektiv kostenlos zur Verfügung gestellt wird. (Rn.29)

Texte intégral

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 3. Senat — L 3 AS 15/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-23

Aktenzeichen: L 3 AS 15/18

ECLI: ECLI:DE:LSGSH:2020:1023.L3AS15.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11b Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 2, § 2 Abs 6 AlgIIV 2008, § 4 S 1 AlgIIV 2008, § 4 S 2 Nr 3 AlgIIV 2008 ... mehr

Leitsatz

  1. Kurzfristige Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften, die innerhalb eines Bewilligungsabschnitts getätigt werden, sind grundsicherungsrechtlich als Einkommen zu bewerten. (Rn.28)

  2. Einnahmen aus Produkttests, bei denen der Teilnehmer den zuvor aufgewandten Kaufpreis erstattet bekommt, sind keine Einnahmen in Geld. Sie können aber Einnahmen in Geldeswert sein, weil das gekaufte Produkt effektiv kostenlos zur Verfügung gestellt wird. (Rn.29)

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