Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 1. Senat, 2016-08-04, 1 MB 21/15

1 MB 21/15Tribunal administratif / 1re division4 août 2016

Regest

1. Die Immissionswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - i. d. F. vom 04.09.2009 (Amtsbl. SH S. 1006) (juris: VVSH-2129.18-0001) können bei der tatrichterlichen Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen als Orientierungshilfe herangezogen werden.(Rn.20) 2. Die Richtwerte der GIRL (juris: VVSH-2129.18-0001) sind nicht allerdings nicht „starr“ konzipiert, sie lassen vielmehr Abweichungen im Einzelfall zu.(Rn.21) 3. In methodischer Hinsicht ist es nicht zu beanstanden, dass eine Prognose aus einer Ausbreitungsrechnung abgeleitet wird, wenn eine Rasterbegehung mit einem unverhältnismäßigen (Personal-, Kosten- und Zeit-) Aufwand verbunden wäre.(Rn.38)

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 1. Senat — 1 MB 21/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-04

Aktenzeichen: 1 MB 21/15

ECLI: ECLI:DE:OVGSH:2016:0804.1MB21.15.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Orientierungssatz

  1. Die Immissionswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - i. d. F. vom 04.09.2009 (Amtsbl. SH S. 1006) (juris: VVSH-2129.18-0001) können bei der tatrichterlichen Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen als Orientierungshilfe herangezogen werden.(Rn.20)

  2. Die Richtwerte der GIRL (juris: VVSH-2129.18-0001) sind nicht allerdings nicht „starr“ konzipiert, sie lassen vielmehr Abweichungen im Einzelfall zu.(Rn.21)

  3. In methodischer Hinsicht ist es nicht zu beanstanden, dass eine Prognose aus einer Ausbreitungsrechnung abgeleitet wird, wenn eine Rasterbegehung mit einem unverhältnismäßigen (Personal-, Kosten- und Zeit-) Aufwand verbunden wäre.(Rn.38)

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.