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L 7 R 43/14•Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 7. Senat, 2015-10-27, L 7 R 43/14
L 7 R 43/14Tribunal des assurances sociales / Division 727 oct. 2015
1. Die Erstattung der Kosten einer selbstbeschafften Leistung der medizinischen Rehabilitation im außereuropäischen Ausland setzt regelmäßig eine Ermessensreduzierung auf Null voraus. (Rn.37) 2. Eine Ermessensreduzierung auf Null ist bei dermatologischen Rehabehandlungen am Toten Meer in Israel nur anzunehmen, wenn inländische bzw innereuropäische Reha-Behandlungen zuvor erfolglos oder mit wenig nachhaltigem Erfolg durchgeführt worden sind. (Rn.42)
Entscheidungsdatum: 2015-10-27
Aktenzeichen: L 7 R 43/14
ECLI: ECLI:DE:LSGSH:2015:1027.L7R43.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 14 Abs 2 SGB 9, § 15 Abs 1 S 2 SGB 9, § 18 SGB 9, § 18 Abs 1 SGB 5, § 40 Abs 2 SGB 5 ... mehr
Die Erstattung der Kosten einer selbstbeschafften Leistung der medizinischen Rehabilitation im außereuropäischen Ausland setzt regelmäßig eine Ermessensreduzierung auf Null voraus. (Rn.37)
Eine Ermessensreduzierung auf Null ist bei dermatologischen Rehabehandlungen am Toten Meer in Israel nur anzunehmen, wenn inländische bzw innereuropäische Reha-Behandlungen zuvor erfolglos oder mit wenig nachhaltigem Erfolg durchgeführt worden sind. (Rn.42)
Zu Leitsatz 2 vgl auch LSG München vom 25.6.2013 - L 6 R 921/11.
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