Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 2. Kammer, 2019-01-17, 2 Sa 322/16 E

2 Sa 322/16 ETribunal du travail / 2e chambre17 janv. 2019

Regest

Den Anspruch stellenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen der von ihm begehrten Entgeltgruppe. Enthält die maßgebliche Fallgruppe Merkmale, die eine Heraushebung gegenüber den Anforderungen einer Ausgangsfallgruppe begründen, hat der Arbeitnehmer substantiiert Tatsachen vorzutragen, aus denen sich im Wege eines wertenden Vergleichs die geforderte Heraushebung der ihm dauerhaft übertragenen Tätigkeit ergibt (hier: begehrte Eingruppierung nach Anl 1 Teil V Abschn 3 Entgeltgr 8 Fallgr 6 TV EntgO).(Rn.53)

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 2. Kammer — 2 Sa 322/16 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-17

Aktenzeichen: 2 Sa 322/16 E

ECLI: ECLI:DE:LAGST:2019:0117.2SA322.16E.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Anl 1 Teil V Abschn 3 Entgeltgr 8 Fallgr 6 TV EntgO Bund, § 12 TVöD, § 138 ZPO

Orientierungssatz

Den Anspruch stellenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen der von ihm begehrten Entgeltgruppe. Enthält die maßgebliche Fallgruppe Merkmale, die eine Heraushebung gegenüber den Anforderungen einer Ausgangsfallgruppe begründen, hat der Arbeitnehmer substantiiert Tatsachen vorzutragen, aus denen sich im Wege eines wertenden Vergleichs die geforderte Heraushebung der ihm dauerhaft übertragenen Tätigkeit ergibt (hier: begehrte Eingruppierung nach Anl 1 Teil V Abschn 3 Entgeltgr 8 Fallgr 6 TV EntgO).(Rn.53)

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.