Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 10. Zivilsenat, 2013-01-09, 10 U 22/12

10 U 22/12Tribunal supérieur / Civil Chamber 109 janv. 2013

Regest

Läuft ein 11-jähriges Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch auf die Fahrbahn in Richtung einer auf der anderen Straßenseite stehenden Kindergruppe und wird dort von einem Pkw erfasst, dessen Fahrer mit 23 bis 30 km/h fährt und das von den parkenden Fahrzeugen verdeckte Kind nicht bemerken konnte, so haftet das Kind für die Unfallverletzungen allein.

Texte intégral

Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 10. Zivilsenat — 10 U 22/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-09

Aktenzeichen: 10 U 22/12

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 3 Abs 2a StVO, § 828 Abs 2 BGB, § 828 Abs 3 BGB

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Läuft ein 11-jähriges Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch auf die Fahrbahn in Richtung einer auf der anderen Straßenseite stehenden Kindergruppe und wird dort von einem Pkw erfasst, dessen Fahrer mit 23 bis 30 km/h fährt und das von den parkenden Fahrzeugen verdeckte Kind nicht bemerken konnte, so haftet das Kind für die Unfallverletzungen allein.

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