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2 O 924/09•LG Dessau-Roßlau 2. Zivilkammer, 2011-01-14, 2 O 924/09
2 O 924/09Tribunal cantonal / IIe chambre civile14 janv. 2011
1. Zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung bei einem vertraglich vereinbarten Widerrufsrecht (hier: Fondsbeitritt).(Rn.19) 2. Zu den Auswirkungen einer unwirksamen Widerrufsbelehrung auf den Lauf der Widerrufsfrist bei einem vertraglich vereinbarten Widerrufsrecht.(Rn.24) 1. Ist dem Beitretenden in Bezug auf seine Beitrittserklärung ein vertragliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorgaben eingeräumt, so hat die Widerrufsbelehrung den Anforderungen zu genügen, die von Gesetzes wegen an eine Belehrung zu stellen sind.(Rn.19) (Rn.20) 2. Eine unwirksame Widerrufsbelehrung kann den Lauf der Widerspruchsfrist bei einem vertraglich vereinbarten Widerrufsrecht nicht in Gang setzen.(Rn.24)
Entscheidungsdatum: 2011-01-14
Aktenzeichen: 2 O 924/09
ECLI: ECLI:DE:LGDESSA:2011:0114.2O924.09.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 312 BGB, § 355 BGB
Zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung bei einem vertraglich vereinbarten Widerrufsrecht (hier: Fondsbeitritt).(Rn.19)
Zu den Auswirkungen einer unwirksamen Widerrufsbelehrung auf den Lauf der Widerrufsfrist bei einem vertraglich vereinbarten Widerrufsrecht.(Rn.24)
Ist dem Beitretenden in Bezug auf seine Beitrittserklärung ein vertragliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorgaben eingeräumt, so hat die Widerrufsbelehrung den Anforderungen zu genügen, die von Gesetzes wegen an eine Belehrung zu stellen sind.(Rn.19) (Rn.20)
Eine unwirksame Widerrufsbelehrung kann den Lauf der Widerspruchsfrist bei einem vertraglich vereinbarten Widerrufsrecht nicht in Gang setzen.(Rn.24)
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