Finanzgericht des Saarlandes 1. Senat, 2020-06-30, 1 V 1424/19

1 V 1424/19Tribunal fiscal / 1re division30 juin 2020

Regest

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zum Doppelbezug von Geschäftsführervergütung und Altersrente auf die Sachverhaltskonstellation des Doppelbezugs von Geschäftsführervergütung und Invalidenrente bei partieller Berufsunfähigkeit übertragbar sind.(Rn.30) 2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob vom Vorliegen einer vGA auszugehen ist, wenn zwar keine Anrechnung des Festgehalts auf die Invalidenrente, wohl aber eine Anrechnung der Rentenzahlungen auf die Geschäftsführervergütung erfolgt.(Rn.29)

Texte intégral

Finanzgericht des Saarlandes 1. Senat — 1 V 1424/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-30

Aktenzeichen: 1 V 1424/19

ECLI: ECLI:DE:FGSL:2020:0630.1V1424.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 69 FGO, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 8 Abs 1 KStG 2002, § 4 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2013 ... mehr

Leitsatz

  1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zum Doppelbezug von Geschäftsführervergütung und Altersrente auf die Sachverhaltskonstellation des Doppelbezugs von Geschäftsführervergütung und Invalidenrente bei partieller Berufsunfähigkeit übertragbar sind.(Rn.30)

  2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob vom Vorliegen einer vGA auszugehen ist, wenn zwar keine Anrechnung des Festgehalts auf die Invalidenrente, wohl aber eine Anrechnung der Rentenzahlungen auf die Geschäftsführervergütung erfolgt.(Rn.29)

Orientierungssatz

Beschwerde eingelegt (Az. des BFH: I B 43/20 (AdV).

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