Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer, 2017-03-01, 5 K 609/16

5 K 609/16Tribunal administratif / 5e chambre1 mars 2017

Regest

Wird die Erklärung zum Grundwasserentnahmeentgelt nicht fristgerecht eingereicht, ist die Schätzung mit der zugelassenen Entnahmemenge und dann rechtmäßig, wenn die Erklärung später eingereicht wird.

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer — 5 K 609/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-01

Aktenzeichen: 5 K 609/16

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2017:0301.5K609.16.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Wird die Erklärung zum Grundwasserentnahmeentgelt nicht fristgerecht eingereicht, ist die Schätzung mit der zugelassenen Entnahmemenge und dann rechtmäßig, wenn die Erklärung später eingereicht wird.

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