Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2016-11-23, 2 K 406/15

2 K 406/15Tribunal administratif / 2e chambre23 nov. 2016

Regest

1. Ein qualifizierter Dienstunfall setzt eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Lebensgefahr bei der dienstlichen Verrichtung voraus sowie dass sich der Beamte dieser Gefahr bewusst ausgesetzt hat.(Rn.27) 2. Die Unfallaufnahme auf dem Standstreifen einer Autobahnauffahrt begründet keine besondere Lebensgefahr.(Rn.43)

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 K 406/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-23

Aktenzeichen: 2 K 406/15

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:1123.2K406.15.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 37 Abs 1 BeamtVG, § 51 VwVfG SL

Orientierungssatz

  1. Ein qualifizierter Dienstunfall setzt eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Lebensgefahr bei der dienstlichen Verrichtung voraus sowie dass sich der Beamte dieser Gefahr bewusst ausgesetzt hat.(Rn.27)

  2. Die Unfallaufnahme auf dem Standstreifen einer Autobahnauffahrt begründet keine besondere Lebensgefahr.(Rn.43)

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.