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6 K 2135/13•Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2016-05-12, 6 K 2135/13
6 K 2135/13Tribunal administratif / Chamber 612 mai 2016
1. Zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrags neben einer Verpflichtungsklage auf Beihilfegewährung.(Rn.27) 2. Die ganzheitliche immunbiologische Behandlung ist nicht als wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode anzusehen.(Rn.35) 3. Zu den Voraussetzungen der Beihilfefähigkeit von sog. Außenseitermethoden (wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Alternativtherapien).(Rn.45) 4. Es kann dahinstehen, wie es zu beurteilen ist, dass der eingeschaltete Amtsarzt die Einschaltung eines Facharztes für Laboratoriumsmedizin empfohlen hat und der Beklagte es gleichwohl unterlassen hat, einen Labormediziner zu beauftragen.(Rn.80) 5. Zum Streitwert bei einem gesonderten Feststellungsantrag.(Rn.85)
Entscheidungsdatum: 2016-05-12
Aktenzeichen: 6 K 2135/13
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:0512.6K2135.13.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 43 Abs 1 VwGO, § 43 Abs 2 VwGO, § 4 Abs 1 Nr 1 BhV SL, § 5 Abs 1 Nr 1 BhV SL, § 5 Abs 2 BhV SL ... mehr
Zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrags neben einer Verpflichtungsklage auf Beihilfegewährung.(Rn.27)
Die ganzheitliche immunbiologische Behandlung ist nicht als wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode anzusehen.(Rn.35)
Zu den Voraussetzungen der Beihilfefähigkeit von sog. Außenseitermethoden (wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Alternativtherapien).(Rn.45)
Es kann dahinstehen, wie es zu beurteilen ist, dass der eingeschaltete Amtsarzt die Einschaltung eines Facharztes für Laboratoriumsmedizin empfohlen hat und der Beklagte es gleichwohl unterlassen hat, einen Labormediziner zu beauftragen.(Rn.80)
Zum Streitwert bei einem gesonderten Feststellungsantrag.(Rn.85)
Zu Leitsatz 3: BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15/94 - NJW 1996, 801-802, Beschluss vom 22.08.2007 - 2 B 37/07 -, Beschluss vom 20.10.2011 - 2 B 63/11 -; BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - BVerfGE 115, 25-51. (Rn.45)
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