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2 L 1911/14•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2015-03-06, 2 L 1911/14
2 L 1911/14Tribunal administratif / 2e chambre6 mars 2015
Es stellt keinen Verfahrensfehler dar, wenn ein bereits vor Erlass der Zurruhesetzungsverfügung anwaltlich vertretener Antragsteller nicht auf die Möglichkeit, die Beteiligung des Personalrates im Zurruhesetzungsverfahren zu beantragen, hingewiesen worden ist und eine Beteiligung deshalb unterblieben ist.(Rn.11)
Entscheidungsdatum: 2015-03-06
Aktenzeichen: 2 L 1911/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2015:0306.2L1911.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 26 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 26 Abs 1 S 3 BeamtStG, § 27 Abs 1 BeamtStG, § 78 Abs 2 S 2 BPersVG, § 45 Abs 1 BG SL ... mehr
Es stellt keinen Verfahrensfehler dar, wenn ein bereits vor Erlass der Zurruhesetzungsverfügung anwaltlich vertretener Antragsteller nicht auf die Möglichkeit, die Beteiligung des Personalrates im Zurruhesetzungsverfahren zu beantragen, hingewiesen worden ist und eine Beteiligung deshalb unterblieben ist.(Rn.11)
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