Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2014-12-19, 2 L 2062/14

2 L 2062/14Tribunal administratif / 2e chambre19 déc. 2014

Regest

Ein auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand gerichteter Antrag kann mit der Begründung abgelehnt werden, dass im Rahmen der Konsolidierung des Landeshaushalts auch Stelleneinsparungen erbracht werden müssten, wovon der Bereich des Justizvollzugsdienstes nicht ausgenommen sei.(Rn.9)

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 L 2062/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-19

Aktenzeichen: 2 L 2062/14

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1219.2L2062.14.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 132 BG SL, § 128 Abs 2 BG SL, § 53 Abs 1 S 1 BBG

Orientierungssatz

Ein auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand gerichteter Antrag kann mit der Begründung abgelehnt werden, dass im Rahmen der Konsolidierung des Landeshaushalts auch Stelleneinsparungen erbracht werden müssten, wovon der Bereich des Justizvollzugsdienstes nicht ausgenommen sei.(Rn.9)

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