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6 K 90/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2013-04-16, 6 K 90/12
6 K 90/12Tribunal administratif / Chamber 616 avr. 2013
1. Die Akupunktmassage nach Penzel ist nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt.(Rn.20) 2. Die Verbreitung einer Behandlungsmethode besagt ebenso wie ihre angebliche empirische Wirksamkeit nicht darüber, ob die begründete Aussicht einer wissenschaftlichen Anerkennung besteht.(Rn.25)
Entscheidungsdatum: 2013-04-16
Aktenzeichen: 6 K 90/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0416.6K90.12.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 6 Abs 1 S 1 BBhV, § 6 Abs 1 S 2 BBhV
Die Akupunktmassage nach Penzel ist nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt.(Rn.20)
Die Verbreitung einer Behandlungsmethode besagt ebenso wie ihre angebliche empirische Wirksamkeit nicht darüber, ob die begründete Aussicht einer wissenschaftlichen Anerkennung besteht.(Rn.25)
Es kommt nicht darauf an, ob die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat; eine solche Erfolgsabhängigkeit ist dem Beihilferecht fremd (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 28.04.1999 - 3 K 125/94 -, ebenfalls zur Akupunktmassage (APM) nach Penzel).(Rn.24)
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