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1 L 1120/14•Verwaltungsgericht des Saarlandes 1. Kammer, 2014-10-07, 1 L 1120/14
1 L 1120/14Tribunal administratif / 1re chambre7 oct. 2014
Steht die in der Sphäre des Erlaubnisinhabers liegende Betriebseinstellung tatsächlich fest, muss der Erlaubnisinhaber darlegen und beweisen, dass die festgestellte Betriebseinstellung den Zeitraum von einem Jahr nicht übersteigt.(Rn.7)
Entscheidungsdatum: 2014-10-07
Aktenzeichen: 1 L 1120/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1007.1L1120.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 33i GewO, § 49 GewO, § 9 Abs 2 SpielhG SL
Steht die in der Sphäre des Erlaubnisinhabers liegende Betriebseinstellung tatsächlich fest, muss der Erlaubnisinhaber darlegen und beweisen, dass die festgestellte Betriebseinstellung den Zeitraum von einem Jahr nicht übersteigt.(Rn.7)
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