Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2014-03-05, 6 L 162/14

6 L 162/14Tribunal administratif / Chamber 65 mars 2014

Regest

1. Der Hinweis darauf, dass eine behindertengerechte Wohnung benötigt wird und deshalb zurzeit eine gemeindeeigene Wohnung ausscheidet, reicht nicht aus um darzutun, dass die Obdachlosenbehörde sich vor der Inanspruchnahme des Nichtstörens hinreichend um eine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit bemüht hat.(Rn.5) 2. Die Obdachlosenbehörde hat die Vollzugsfolgen durch Aufhebung der Einweisungsverfügung und Räumung der Wohnung zu beseitigen.(Rn.7)

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer — 6 L 162/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-05

Aktenzeichen: 6 L 162/14

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0305.6L162.14.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 6 Abs 1 PolG SL, § 8 Abs 1 PolG SL

Leitsatz

  1. Der Hinweis darauf, dass eine behindertengerechte Wohnung benötigt wird und deshalb zurzeit eine gemeindeeigene Wohnung ausscheidet, reicht nicht aus um darzutun, dass die Obdachlosenbehörde sich vor der Inanspruchnahme des Nichtstörens hinreichend um eine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit bemüht hat.(Rn.5)

  2. Die Obdachlosenbehörde hat die Vollzugsfolgen durch Aufhebung der Einweisungsverfügung und Räumung der Wohnung zu beseitigen.(Rn.7)

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