Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2012-12-17, 10 L 1060/12

10 L 1060/12Tribunal administratif / Chamber 1017 déc. 2012

Regest

Auch wenn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache wegen weiteren Klärungsbedarfs in tatsächlicher Hinsicht nicht als offenkundig aussichtslos anzusehen sind, rechtfertigt das öffentliche Interesse an einer Überwachung des ausgewiesenen Ausländers aus Gründen der inneren Sicherheit gemäß § 54 a AufenthG die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisungsverfügung, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine beachtliche Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sprechen.(Rn.3) (Rn.5) (Rn.11) (Rn.13)

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 1060/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-17

Aktenzeichen: 10 L 1060/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:1217.10L1060.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 54 Nr 5 AufenthG, § 54 Nr 5a AufenthG, § 54a Abs 1 AufenthG, § 54a Abs 2 AufenthG, § 56 Abs 1 Nr 5 AufenthG ... mehr

Leitsatz

Auch wenn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache wegen weiteren Klärungsbedarfs in tatsächlicher Hinsicht nicht als offenkundig aussichtslos anzusehen sind, rechtfertigt das öffentliche Interesse an einer Überwachung des ausgewiesenen Ausländers aus Gründen der inneren Sicherheit gemäß § 54 a AufenthG die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisungsverfügung, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine beachtliche Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sprechen.(Rn.3) (Rn.5) (Rn.11) (Rn.13)

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