Verwaltungsgericht des Saarlandes 8. Kammer, 2012-09-05, 8 K 507/12

8 K 507/12Tribunal administratif / Chamber 85 sept. 2012

Regest

§ 33 Satz 2 BPersVG ist gegen den Wortlaut ergänzend dahin auszulegen, dass sich der dort statuierte Schutz starker Minderheiten nach den Wahlvorschlagslisten auch zu Gunsten der stärksten Liste wirkt, wenn sie das Quantum von einem Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht hat und nur deswegen bei der Zuwahl zum Vorstand des Personalrats unberücksichtigt bleibt, weil zwei schwächere Listen koalieren und sämtliche Vorstandsmitglieder stellen wollen (Anschluss an OVG Münster, Beschluss vom 25.11.1993, 1 A 346/93.PVB).(Rn.32)

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes 8. Kammer — 8 K 507/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-05

Aktenzeichen: 8 K 507/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0905.8K507.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 32 BPersVG, § 33 BPersVG

Leitsatz

§ 33 Satz 2 BPersVG ist gegen den Wortlaut ergänzend dahin auszulegen, dass sich der dort statuierte Schutz starker Minderheiten nach den Wahlvorschlagslisten auch zu Gunsten der stärksten Liste wirkt, wenn sie das Quantum von einem Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht hat und nur deswegen bei der Zuwahl zum Vorstand des Personalrats unberücksichtigt bleibt, weil zwei schwächere Listen koalieren und sämtliche Vorstandsmitglieder stellen wollen (Anschluss an OVG Münster, Beschluss vom 25.11.1993, 1 A 346/93.PVB).(Rn.32)

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