Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2012-05-23, 10 K 755/11

10 K 755/11Tribunal administratif / Chamber 1023 mai 2012

Regest

Eine Ausreise ist nicht im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) tatsächlich unmöglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein in Syrien registrierter Ausländer auf der Grundlage des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens nach Syrien zurückgeführt werden kann.(Rn.18)

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 K 755/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-23

Aktenzeichen: 10 K 755/11

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0523.10K755.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Eine Ausreise ist nicht im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) tatsächlich unmöglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein in Syrien registrierter Ausländer auf der Grundlage des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens nach Syrien zurückgeführt werden kann.(Rn.18)

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