Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2011-09-22, 10 L 917/11

10 L 917/11Tribunal administratif / Chamber 1022 sept. 2011

Regest

Einzelfall eines erfolglosen Eilrechtschutzantrages auf Untersagung von Abschiebungsmaßnahmen(Rn.3)

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 917/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-22

Aktenzeichen: 10 L 917/11

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0922.10L917.11.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 60a Abs 2 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, § 123 Abs 1 VwGO

Leitsatz

Einzelfall eines erfolglosen Eilrechtschutzantrages auf Untersagung von Abschiebungsmaßnahmen(Rn.3)

Orientierungssatz

Die Abschiebung wegen einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung ist regelmäßig nicht auszusetzen, wenn der aus dem Sudan stammende Ausländer zwar die erforderlichen Unterlagen für die Eheschließung vorgelegt hat, jedoch eine legalisierte Geburtsurkunde nicht vorgelegt wurde und somit die Befreiung von dem Nachweis der Ehefähigkeit nicht möglich ist. Es reicht insoweit nicht die Vorlage einer unbeglaubigten Fotokopie sowie die eidesstattliche Versicherung der Echtheit der Kopie durch den Ausländer.(Rn.6) (Rn.4)

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