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10 K 776/10•Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2011-04-21, 10 K 776/10
10 K 776/10Tribunal administratif / Chamber 1021 avr. 2011
Die Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches gemäß § 31 a StVZO ist gerechtfertigt, wenn der Halter objektiv unrichtige Angaben macht, die geeignet sind, den Sachverhalt zu verschleiern und die Ermittlung des Fahrzeugführers zu verhindern.(Rn.32)
Entscheidungsdatum: 2011-04-21
Aktenzeichen: 10 K 776/10
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0421.10K776.10.0A
Dokumenttyp: Urteil
Die Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches gemäß § 31 a StVZO ist gerechtfertigt, wenn der Halter objektiv unrichtige Angaben macht, die geeignet sind, den Sachverhalt zu verschleiern und die Ermittlung des Fahrzeugführers zu verhindern.(Rn.32)
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