Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2011-05-11, 2 K 173/10

2 K 173/10Tribunal administratif / 2e chambre11 mai 2011

Regest

Die Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge regelt sich nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.(Rn.16) Bei einer über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgten Doppelzahlung von Aktiv- und Versorgungsbezügen liegt es wegen der Offenkundigkeit der Unrichtigkeit der Bezügemitteilung und der Höhe der Zuvielzahlung außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass der Beamte die Überzahlung nicht erkannt hat.(Rn.26)

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 K 173/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-11

Aktenzeichen: 2 K 173/10

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0511.2K173.10.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 12 Abs 2 BBesG, § 812 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 819 Abs 1 BGB

Leitsatz

Die Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge regelt sich nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.(Rn.16)

Bei einer über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgten Doppelzahlung von Aktiv- und Versorgungsbezügen liegt es wegen der Offenkundigkeit der Unrichtigkeit der Bezügemitteilung und der Höhe der Zuvielzahlung außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass der Beamte die Überzahlung nicht erkannt hat.(Rn.26)

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