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7 L 208/11•Verwaltungsgericht des Saarlandes Disziplinarkammer, 2011-04-28, 7 L 208/11
7 L 208/11Tribunal administratif28 avr. 2011
Ein Finanzbeamter, der nach den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils 14 Tage nach seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit damit beginnt, seinen Dienstherrn zu betrügen und hierbei einen Schaden von rund 8.000 € verursacht, ist voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.(Rn.19)
Entscheidungsdatum: 2011-04-28
Aktenzeichen: 7 L 208/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0428.7L208.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 34 BeamtStG, § 47 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 13 Abs 2 DG SL, § 23 DG SL, § 38 Abs 1 S 1 DG SL ... mehr
Ein Finanzbeamter, der nach den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils 14 Tage nach seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit damit beginnt, seinen Dienstherrn zu betrügen und hierbei einen Schaden von rund 8.000 € verursacht, ist voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.(Rn.19)
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