Verwaltungsgericht des Saarlandes Disziplinarkammer, 2011-04-28, 7 L 208/11

7 L 208/11Tribunal administratif28 avr. 2011

Regest

Ein Finanzbeamter, der nach den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils 14 Tage nach seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit damit beginnt, seinen Dienstherrn zu betrügen und hierbei einen Schaden von rund 8.000 € verursacht, ist voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.(Rn.19)

Texte intégral

Verwaltungsgericht des Saarlandes Disziplinarkammer — 7 L 208/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-28

Aktenzeichen: 7 L 208/11

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0428.7L208.11.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 34 BeamtStG, § 47 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 13 Abs 2 DG SL, § 23 DG SL, § 38 Abs 1 S 1 DG SL ... mehr

Leitsatz

Ein Finanzbeamter, der nach den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils 14 Tage nach seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit damit beginnt, seinen Dienstherrn zu betrügen und hierbei einen Schaden von rund 8.000 € verursacht, ist voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.(Rn.19)

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