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7 K 1615/22•Verwaltungsgericht Münster, 2025-10-01, 7 K 1615/22
7 K 1615/22Tribunal administratif1 oct. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-01
Aktenzeichen: 7 K 1615/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2025:1001.7K1615.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Allgemeinverfügung des Beklagten vom 00. Dezember 0000 wird aufgehoben, soweit darin das Reiten im Wald in den Waldgebieten I., Y., westlich T. und D. in V. gemäß § 58 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränkt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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