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5 K 1987/23•Verwaltungsgericht Münster, 2024-03-11, 5 K 1987/23
5 K 1987/23Tribunal administratif11 mars 2024
§§ 7 Abs. 1, 7a Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 TestVKeine Vergütung für erbrachte Leistungen bei Fehlen einer schriftlichen oderelektronischen Bestätigung der getesteten Person über die Durchführung desTests
Entscheidungsdatum: 2024-03-11
Aktenzeichen: 5 K 1987/23
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0311.5K1987.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
§§ 7 Abs. 1, 7a Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 TestVKeine Vergütung für erbrachte Leistungen bei Fehlen einer schriftlichen oderelektronischen Bestätigung der getesteten Person über die Durchführung desTests
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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